Diese Reportage zum Thema Organtransplantation begleitet drei Betroffene in drei verschiedenen Ländern. Denn der Wohnort kann über Leben und Tod entscheiden.
Thomas K. aus Mindelheim wartet auf ein neues Herz, fünf Jahre schon. Seit drei Jahren lebt der 47-jährige Konstrukteur mit einem Kunstherz und hat sich unter großen Anstrengungen in seinen Alltag zurück gekämpft. Aber er benötigt auf jeden Fall ein Spenderherz – das jedoch derzeit nicht in Sicht ist.
So wie Thomas K. ergeht es fast 9.000 Menschen in Deutschland: Sie alle warten und hoffen auf ein Organ, manche bereits jahrelang. Nach jüngsten Erhebungen wurden in Deutschland nur etwa 3.000 Organe im Jahr transplantiert. Es herrscht ein eklatanter Mangel an Spenderorganen. Viele Fachleute in der Politik, der Ärzteschaft und der Patientenvertretungen sprechen von einem "Fiasko" und einem "Totalversagen", das Menschenleben kostet. Doch es gäbe Lösungen, andere Regelungen bei Organspenden, was der Blick in die meisten Länder Europas deutlich macht.
Denn würde Thomas K. in Spanien leben, hätte er vermutlich bereits ein neues Herz. Dort gibt es etwa vier Mal so viele Organspenden wie in Deutschland, gemessen an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gründe dafür: Unterschiede in der gesetzlichen Regelung und der Organisation der Spenden, andere medizinische Grundsätze und ein anderer Stellenwert von Organspenden in der Gesellschaft.
Auch in Österreich haben schwerkranke Patientinnen und Patienten wie der 63-jährige Günther W., der eine neue Lunge braucht, sehr viel größere Chancen, ein lebensrettendes Spenderorgan zu erhalten, da in der Alpenrepublik – im relativen Vergleich – mehr Organe gespendet werden als in Deutschland. Ein entscheidender Unterschied: In Österreich und in Spanien dürfen Organe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten keinen Widerspruch explizit erklärt hat. Anders in Deutschland, wo die sogenannte Entscheidungslösung gesetzlich verankert ist, das heißt eine Organspende ist nur dann möglich, wenn jemand zu Lebzeiten dazu eingewilligt hat oder nach einem Todesfall die Hinterbliebenen zustimmen.
TV-Ausstrahlung vom 30.7.2023
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#organspende #transpantation #spenderherz
Thomas K. aus Mindelheim wartet auf ein neues Herz, fünf Jahre schon. Seit drei Jahren lebt der 47-jährige Konstrukteur mit einem Kunstherz und hat sich unter großen Anstrengungen in seinen Alltag zurück gekämpft. Aber er benötigt auf jeden Fall ein Spenderherz – das jedoch derzeit nicht in Sicht ist.
So wie Thomas K. ergeht es fast 9.000 Menschen in Deutschland: Sie alle warten und hoffen auf ein Organ, manche bereits jahrelang. Nach jüngsten Erhebungen wurden in Deutschland nur etwa 3.000 Organe im Jahr transplantiert. Es herrscht ein eklatanter Mangel an Spenderorganen. Viele Fachleute in der Politik, der Ärzteschaft und der Patientenvertretungen sprechen von einem "Fiasko" und einem "Totalversagen", das Menschenleben kostet. Doch es gäbe Lösungen, andere Regelungen bei Organspenden, was der Blick in die meisten Länder Europas deutlich macht.
Denn würde Thomas K. in Spanien leben, hätte er vermutlich bereits ein neues Herz. Dort gibt es etwa vier Mal so viele Organspenden wie in Deutschland, gemessen an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gründe dafür: Unterschiede in der gesetzlichen Regelung und der Organisation der Spenden, andere medizinische Grundsätze und ein anderer Stellenwert von Organspenden in der Gesellschaft.
Auch in Österreich haben schwerkranke Patientinnen und Patienten wie der 63-jährige Günther W., der eine neue Lunge braucht, sehr viel größere Chancen, ein lebensrettendes Spenderorgan zu erhalten, da in der Alpenrepublik – im relativen Vergleich – mehr Organe gespendet werden als in Deutschland. Ein entscheidender Unterschied: In Österreich und in Spanien dürfen Organe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten keinen Widerspruch explizit erklärt hat. Anders in Deutschland, wo die sogenannte Entscheidungslösung gesetzlich verankert ist, das heißt eine Organspende ist nur dann möglich, wenn jemand zu Lebzeiten dazu eingewilligt hat oder nach einem Todesfall die Hinterbliebenen zustimmen.
TV-Ausstrahlung vom 30.7.2023
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