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Ausgleichsflächen fehlen: Kein Schadenersatz für die Natur | UNKRAUT | BR

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Ausgleichsflächen sind ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz für die Natur, wenn sie versiegelt oder verbaut wird. Das Ganze hat aber einen Haken: Diejenigen, die den Eingriff in die Natur planen, sind oft auch die Gleichen, die den Ausgleich festlegen und hinterher kontrollieren sollen, dass der Ausgleich auch kommt. Das klappt allzu häufig nicht.
Autor: Hermann Scholz
UNKRAUT im Web: br.de/unkraut
Mehr zu UNKRAUT in der BR Mediathek:
https://www.br.de/mediathek/sendung/unkraut-av:584f4c173b467900117bf1e8

#Bebauungsplan #Naturschutz #Naturschutzbund
Kategorien
Gesundheit
Suchwörter
Ausgleichsflächen, Flächenfraß, Bayern
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