Es ist aber nicht Trumps Verhalten beim Sturm auf das Kapitol, für das er sich strafrechtlich verantworten muss. Auch nicht die mitunter fragwürdigen Geschäftspraktiken seiner Familienholding.
Zum Verhängnis werden könnte ihm die Schweigegeld-Zahlung an eine Pornodarstellerin während seines Wahlkampfes 2016. Die genaue Anklage gaben die Jurymitiglieder noch nicht bekannt.
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