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Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen | DW Nachrichten

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In Behindertenwerkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen zu einem nur geringen Stundenlohn. Überhaupt in dieser Form am Erwerbsleben teilnehmen zu können, diese "Teilhabe", wird von den Betreibern dieser Werkstätten schon als ausreichenden Lohn für die betreffenden Menschen angesehen. Diese sind, da sie von dieser Entlohnung nicht leben können, auf weitere Grundsicherung vom Staat angewiesen. Dabei machen diese Werkstätten mit den hier produzierten Waren und Dienstleistungen einen jährlichen Umsatz in Deutschland von rund 8 Milliarden Euro. Und nur ganz wenige der dort arbeitenden Menschen mit Behinderungen schaffen den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt.

Um diese Form der Billigarbeit zu bekämpfen hat Lukas Krämer die Petition #StelltUnsEin an den Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht. Der ehemalige Werkstattmitarbeiter, der seine Erfahrungen auch in seinem YouTube-Kanal teilt (SakulTalks: https://www.youtube.com/watch?v=IB2LtAE7EZU ) kämpft dafür, dass Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, den Mindestlohn verdienen und als reguläre Arbeitnehmer*innen gelten.

Auch Anne Gersdorff von der Initiative JOBinklusive setzt sich dafür ein, dass alternative Modelle zur Werkstatt auf einem inklusiven Arbeitsmarkt zur Geltung kommen.

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#StelltUnsEin #Petition #Behindertenwerkstätten
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#StelltUnsEin, Behindertenwerkstätten, Behindertenwerkstatt
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