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Spontaner Online-Unterricht nach E-Mail um 3 Uhr morgens: Was dürfen Lehrer in Corona-Zeiten?

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Nach den Osterferien ist heute in vielen Bundesländern wieder Schulbeginn und das Pandemiechaos scheint mal wieder perfekt. Schule in Zeiten von Corona ist nicht immer einfach und stellt uns alle vor völlig neue, noch nie dagewesene Fragen. Muss ich meinen Bildschirm mit meiner Klasse teilen, um zu beweisen, dass ich nicht zocke? Kann meine Lehrerin mir um 3 Uhr nachts Mails schicken? Was passiert, wenn ich während einer Online-Prüfung aus dem Internet fliege?

Ihr durftet uns Eure Fragen rund ums Thema Schule, Corona und Recht stellen!
00:00 Intro
01:12 Frage 1: Meine Lehrerin schickt uns teilweise um 3:00 Uhr eine Mail, dass wir um 8:00 Uhr doch eine Konferenz mit ihr haben, obwohl sie zwei Tage vorher meinte, dass keine stattfinden wird. Was ist, wenn ich die jetzt nicht mehr lese und den "Unterricht" verschlafe?
04:30 Frage 2: Ihr habt ja mal erwähnt, dass man unter 20 Grad im Klassenzimmer keine Klassenarbeit schreiben darf, gibt es da Sonderregelungen für das Lüften?
06:33 Frage 3: Dürften Lehrer den Onlineunterricht länger als den eigentlichen Unterricht ziehen? Dürfte man dann auch zum eigentlichen Schulschluss gehen?
08:09 Frage 4: Dürfen Lehrer Abgabetermine vorverlegen, weil sie online erfolgen? Zum Beispiel gibt es einen Lehrer, der nur einmal in der Woche unterrichtet. Er gibt uns Arbeitsaufträge immer auf Freitag auf, obwohl wir dann eigentlich keinen Unterricht haben und es deswegen im Präsenzunterricht nicht schon abgeben müssten.
10:24 Frage 5: Darf man Lehrer wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen, wenn sie nicht gegen Mobbing vorgehen?

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).

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Suchwörter
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