Unter einem Bürgerhaus versteht man in der Kunstgeschichte das oftmals repräsentative Wohnhaus eines Stadtbürgers. Der Begriff wird nur für historische Häuser in einem verdichteten, in der Regel altstädtischen Umfeld verwendet und lässt sich somit von der Villa abgrenzen. Es entstanden Wohnhäuser, im Stile des Klassizismus, des Historismus und des Jugendstils, die, sofern sie in einem verdichteten Wohnumfeld erbaut wurden, als Bürgerhäuser im weiteren Sinne bezeichnet werden.
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