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„Polizei! Bitte folgen!“ So verhältst du dich richtig | Anwalt Christian Solmecke

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HINWEIS: Für meinen geschilderten Fall ab 7:35 habe ich eine wichtige Abgrenzung vergessen: Im Bereich nahe der Grenze haben Zollbeamte das Recht, jederzeit Kontrollen durchzuführen (vergleiche § 10 Abs. 1 ZollVG). Dabei können sowohl das Fahrzeug als auch die Insassen durchsucht werden, ohne dass ein bestimmter Anlass oder konkreter Verdacht einer Straftat vorliegen muss. Der grenznahe Bereich erstreckt sich bis zu 30 km hinter der Landgrenze. Daher durfte ich auch ohne Beschluss kontrolliert werden.

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Niemand von uns wäre gerne in der Situation, dass die Polizei plötzlich vor einem fährt und einem dann zum Beispiel das Signal gibt, dass der Polizei gefolgt werden soll. Doch genau das kann passieren, auch auf der Autobahn. “Bitte folgen” ist dabei nicht das einzige Signal, das die Polizei uns senden kann und dem wir folgen müssen. Wir sehen uns an, welche Aufforderungen die Polizei per Display an Autofahrer senden kann und was passiert, wenn man diese Aufforderungen missachtet.
Außerdem sehe ich mir an, was genau die Polizei dann überhaupt darf. Also bleibt dran.

Eingeblendetes Urteil: https://openjur.de/u/601681.html
§ 36 StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__36.html
§ 105 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__105.html

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Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer.

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