Am 27. April 2002 wurde die Gebärdensprache in Deutschland offiziell anerkannt. Nach jahrelangen Kämpfen ein echter Durchbruch aus Sicht der Gehörlosen. Und heute, 20 Jahre später? Hat sich der erhoffte Durchbruch in der Gesellschaft eingelöst? Sehen statt Hören trifft auf drei unterschiedliche Menschen und deren Wünsche.
Am 27. April 2002 trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. In diesem Gesetz steht im § 6 der entscheidende Satz, für den viele Gehörlose in Deutschland lange gekämpft haben: "Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt."
Doch das Bundesgesetz kam nicht ganz von alleine. Es waren vor allem die Behindertenverbände, die sich für ihre Rechte stark gemacht haben. So wurde das Benachteiligungsverbot – wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf – 1994 im Grundgesetz verankert.
Ein paar Jahre später 1999 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das Landesgleichberechtigungsgesetz verabschiedet, in dem erstmalig die Gebärdensprache anerkannt und der Anspruch auf Dolmetscher festgehalten wurde. Die anderen Bundesländer zogen mit ihren Gleichstellungsgesetzen nach.
Die Deutsche Gebärdensprache ist also längst anerkannt. Doch fühlt es sich für die Gebärdensprachgemeinschaft auch praktisch und im Alltag so an?
Autor: Holger Ruppert
Mehr zum Thema bei Sehen statt Hören: https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/sehen-statt-hoeren/20-jahre-anerkennung-dgs-100.html
Mehr von Sehen statt Hören in der BR Mediathek: https://www.br.de/mediathek/sendung/sehen-statt-hoeren-av:584f4beb3b467900117bdd48
Bayerischer Rundfunk: http://www.br.de
#DGS #Jubiläum #gehörlos
Am 27. April 2002 trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. In diesem Gesetz steht im § 6 der entscheidende Satz, für den viele Gehörlose in Deutschland lange gekämpft haben: "Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt."
Doch das Bundesgesetz kam nicht ganz von alleine. Es waren vor allem die Behindertenverbände, die sich für ihre Rechte stark gemacht haben. So wurde das Benachteiligungsverbot – wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf – 1994 im Grundgesetz verankert.
Ein paar Jahre später 1999 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das Landesgleichberechtigungsgesetz verabschiedet, in dem erstmalig die Gebärdensprache anerkannt und der Anspruch auf Dolmetscher festgehalten wurde. Die anderen Bundesländer zogen mit ihren Gleichstellungsgesetzen nach.
Die Deutsche Gebärdensprache ist also längst anerkannt. Doch fühlt es sich für die Gebärdensprachgemeinschaft auch praktisch und im Alltag so an?
Autor: Holger Ruppert
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