Die deutsche Justiz prüft eine Strafanzeige wegen Giftgasangriffen in Syrien. Die Deutsche Welle und "Der Spiegel" erhielten Zugang zu Zeugen und belastenden Dokumenten.
In den frühen Morgenstunden dieses Hochsommertags war es noch kühl in Ghuta, einem Vorort der syrischen Hauptstadt Damaskus. Es war der 21. August 2013, als das Giftgas Sarin in die unteren Stockwerke der Häuser eindrang - in Wohnvierteln, die von der Opposition gegen Machthaber Baschar al-Assad kontrolliert wurden.
Die Bevölkerung hatte längst gelernt, dass Kellerräume Schutz vor Luftangriffen und Beschuss bieten. Und so suchten panische Zivilisten auch in dieser Nacht Zuflucht in den tieferliegenden Stockwerken der Gebäude, als die ersten Geschosse Ghuta trafen. Nicht ahnend, dass das tödliche Saringas sich in der Nähe des Bodens konzentriert.
Die Verantwortlichen in Damaskus bestreiten seit Jahren, an Giftgas-Angriffen gegen die eigene Bevölkerung beteiligt gewesen zu sein. Die syrische Botschaft in Berlin reagierte nicht auf eine aktuelle Bitte um Stellungnahme.
In den Augen der Überlebenden hat die internationale Gemeinschaft dabei versagt, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. "Sie haben uns im Stich gelassen", bekräftigt Eman mit vom Weinen geschwollenen Augen. "Alle Länder haben versagt, insbesondere die arabischen Nationen, die uns nicht einmal aufnehmen wollten. Wir danken Deutschland, dass es uns geholfen hat. Aber auch Deutschland hat uns angesichts von Assads Unrecht im Stich gelassen."
Doch nun, sieben Jahre später, könnte sich das Blatt zugunsten der Opfer wenden: Anfang Oktober reichten drei Nichtregierungsorganisationen Strafanzeige beim deutschen Generalbundesanwalt ein - wegen Angriffen mit dem Nervenkampfstoff Sarin in Ghuta im Jahr 2013 und in Chan Schaichun im Jahr 2017.
Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip kann die Karlsruher Behörde Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden, ganz gleich, wo diese Taten verübt wurden. Sie kann dabei auch gegen Tatverdächtige ermitteln, die weder deutsche Staatsbürger sind noch sich in Deutschland aufhalten. Dieses Weltrechtsprinzip ist seit 2002 im deutschen Völkerstrafgesetzbuch verankert.
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#Deutschland #Syrien #Giftgas
In den frühen Morgenstunden dieses Hochsommertags war es noch kühl in Ghuta, einem Vorort der syrischen Hauptstadt Damaskus. Es war der 21. August 2013, als das Giftgas Sarin in die unteren Stockwerke der Häuser eindrang - in Wohnvierteln, die von der Opposition gegen Machthaber Baschar al-Assad kontrolliert wurden.
Die Bevölkerung hatte längst gelernt, dass Kellerräume Schutz vor Luftangriffen und Beschuss bieten. Und so suchten panische Zivilisten auch in dieser Nacht Zuflucht in den tieferliegenden Stockwerken der Gebäude, als die ersten Geschosse Ghuta trafen. Nicht ahnend, dass das tödliche Saringas sich in der Nähe des Bodens konzentriert.
Die Verantwortlichen in Damaskus bestreiten seit Jahren, an Giftgas-Angriffen gegen die eigene Bevölkerung beteiligt gewesen zu sein. Die syrische Botschaft in Berlin reagierte nicht auf eine aktuelle Bitte um Stellungnahme.
In den Augen der Überlebenden hat die internationale Gemeinschaft dabei versagt, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. "Sie haben uns im Stich gelassen", bekräftigt Eman mit vom Weinen geschwollenen Augen. "Alle Länder haben versagt, insbesondere die arabischen Nationen, die uns nicht einmal aufnehmen wollten. Wir danken Deutschland, dass es uns geholfen hat. Aber auch Deutschland hat uns angesichts von Assads Unrecht im Stich gelassen."
Doch nun, sieben Jahre später, könnte sich das Blatt zugunsten der Opfer wenden: Anfang Oktober reichten drei Nichtregierungsorganisationen Strafanzeige beim deutschen Generalbundesanwalt ein - wegen Angriffen mit dem Nervenkampfstoff Sarin in Ghuta im Jahr 2013 und in Chan Schaichun im Jahr 2017.
Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip kann die Karlsruher Behörde Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden, ganz gleich, wo diese Taten verübt wurden. Sie kann dabei auch gegen Tatverdächtige ermitteln, die weder deutsche Staatsbürger sind noch sich in Deutschland aufhalten. Dieses Weltrechtsprinzip ist seit 2002 im deutschen Völkerstrafgesetzbuch verankert.
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