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Polizisten beleidigen wird härter bestraft: Stimmt das? | Anwalt Christian Solmecke

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Wenn man von Polizei- oder Ordnungsbeamten zurechtgewiesen oder gar zu Unrecht festgenommen wird, kann einen das ordentlich ärgern. Einigen Leuten rutschen in hitzigen Situationen dann eher unpassende Wörter von den Lippen. So erging es dem ehemaligen Fußballprofi Stefan Effenberg, der vor einigen Jahren einen Polizisten während einer Verkehrskontrolle als »Arschloch« bezeichnete. Und das kam ihm teuer zu stehen: Das Amtsgericht Braunschweig verurteile Effenberg zu einer Strafe von 100000 Euro! Das war natürlich happig. Aber vor dem Hintergrund, dass es sich um eine »Beamtenbeleidigung« handelte, auch nicht überraschend, oder? Ist es nicht schlimmer einen Beamten zu beleidigen als einen Normalbürger?

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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).

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