Nur wer volljährig ist, darf in Deutschland legal Zugang zu Pornografie haben. Mit dem notwendigen Alters-Check hatten es sich die diversen Porno-Portale im Internet allerdings bisher sehr leicht gemacht: Wenn überhaupt, reichte ein Klick auf den Button "Ich bin volljährig", das war's. Oder sie verlegten ihren Firmensitz ins Ausland. Damit kommen sie jetzt nicht mehr durch: Laut abschließendem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gilt auch für ausländische Anbieter das deutsche Jugendschutzrecht. Wer in Deutschland Pornoseiten aufrufen will, muss sein Alter zweifelsfrei prüfen lassen: So setzten es deutsche Medienaufsichtsbehörden durch. Ist das nun effektiver Kinderschutz oder freiheitsgefährdende Zensur?
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