Autoscheiben frei kratzen, Schneeräumen oder Streuen sind lästige Pflichten für Hauseigentümer und Mieter. Doch den Winterdienst einfach zu ignorieren, kann teuer werden. Aber muss der Hausbewohner tatsächlich schon frühmorgens raus zum Räumen? Und wer haftet bei Schäden durch Dachlawinen? Diese und andere Fragen rund um den Winterdienst klärt MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller.
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