Es geht um etwas ganz Grundsätzliches, eine Regel, die die Europäische Union zusammenhält: EU-Recht gilt vor nationalem Recht. Das mag manchmal lästig sein für die einzelnen Mitgliedsstaaten, manchmal praktisch, nur optional ist es nicht. Umso heftiger sind die Reaktion auf ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts: das findet nämlich, dass Teile des EU-Rechts ganz grundsätzlich nicht vereinbar sind mit der polnischen Verfassung. Ein neuer Tiefpunkt im innereuropäischen Verhältnis.
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