Ein Rundschreiben des baden-württembergischen Landkreises Tuttlingen und des dortigen Kreisklinikums an alle Pflege- und Behinderteneinrichtungen sorgt für Aufregung. Die Heime werden gebeten, bei COVID-Erkrankungen nur diejenigen Bewohner auf eine Intensivstation einzuliefern, die eine gute Behandlungsaussicht haben. In den sozialen Medien wird das als "ausgelagerte Triage" heftig kritisiert. Auch einige Heime wehren sich dagegen, mit ihrem geringen medizinischem Wissen Prognosen über den Gesundheitsverlauf ihrer Klienten abzugeben. Ist der Brief also ein sinnvoller Appell, oder fordert er eine Grundrechtsverletzung? Ethik-Professorin Sigrid Graumann vom Deutschen Ethikrat hat dazu eine klare Meinung.
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