In Deutschland wird heftig über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert, hier gibt es eine der niedrigsten Impfquoten Europas.
Für eine Berufsgruppe gilt die Impfpflicht allerdings schon seit kurzem: Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, egal ob Ärztin, Pfleger oder Reinigungskraft. Ab 16. März 2022 darf dort nur noch arbeiten, wer nachweislich geimpft oder genesen ist. Ist das eine überfällige Maßnahme, oder vertreibt diese Impfpflicht noch mehr Personal aus den Krankenhäusern?
DW spricht mit dem Vorstandschef des Interessenverbandes der deutschen Krankhäuser, DKG, Gerald Gaß.
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#Impfpflicht #Krankenhauspersonal #Pflegenotstand
Für eine Berufsgruppe gilt die Impfpflicht allerdings schon seit kurzem: Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, egal ob Ärztin, Pfleger oder Reinigungskraft. Ab 16. März 2022 darf dort nur noch arbeiten, wer nachweislich geimpft oder genesen ist. Ist das eine überfällige Maßnahme, oder vertreibt diese Impfpflicht noch mehr Personal aus den Krankenhäusern?
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