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Impfpflicht für Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossen | DW Nachrichten

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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. Demnach müssen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken, aber auch in Arztpraxen bis Mitte März 2022 Nachweise vorlegen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder über den Genesenen-Status nach einer SARS-CoV-2-Infektion verfügen. Neue Beschäftigte brauchen entsprechende Belege dann von vornherein.

Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP stimmten 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Klar gegen das Gesetz positionierte sich lediglich die AfD-Fraktion, nachdem sich vor der Bundestagswahl noch führende Vertreter aller Parteien gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hatten.

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#Impfpflicht #COVID19 #Bundestag
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DW, Deutsche Welle, Impfpflicht
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